Integrationskurse und berufsbezogenes Deutsch
Deutsch für Zuwanderer / Integrationskurse
Integrationskurse richten sich an Personen, die mindestens ein Jahr oder länger in Deutschland bleiben möchten und daher intensiv die deutsche Sprache lernen müssen. Teilnehmen können alle Zuwanderer und Zuwanderinnen über 18 Jahre, die einen Berechtigungsschein haben. Ziel ist das Sprachniveau B1.
Weitere Informationen zum Integrationskurs finden Sie hier: Dokument Infos Integrationskurse.pdf und auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF): www.bamf.de
Terminvereinbarung für Beratung und Einstufung zu Integrationskursen unter 0871 92292-902 oder 0871 92292-903 oder 0871 92292-904
Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) / Deutsch B2 für den Beruf
Die Berufsbezogene Deutschsprachförderung B2 baut auf den Integrationskurs auf. Zuwanderer und Zuwanderinnen über 18 Jahre, die das Sprachniveau B1 erreicht haben und aus beruflichen Gründen weiterlernen wollen, können mit einem Berechtigungsschein an diesem Kurs teilnehmen.
Weitere Informationen zu Berufsbezogenen Deutschkursen finden Sie hier: Dokument_DeuFoeV.pdf und auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF): www.bamf.de
Terminvereinbarung für Beratung und Einstufung zu Integrationskursen unter 0871 92292-231 oder 0871 92292-210
Berufsbezogene Deutschsprachförderung B2 - Basiskurs B1 auf B2 (DeuFöV)
Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B2
Der Kurs B2 umfasst 500 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung (DTB) ab.
Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht besteht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende.
Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind
- Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben;
- Auszubildende;
- Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.
Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser
Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.
Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Eine Teilnahme ist nur mit einer vorhandenen Berechtigung möglich. Eine Berechtigung erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit, beim Jobcenter oder auf Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
| Kursnummer | 2622057000 |
| Beginn | Terminabsprache erfolgt individuell |
| Kursleitung |
N.N.
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| Entgelt | 0,00 € |
