Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Landshut

I. VERTRAG

1. Anmeldung und Zahlung der Kursgebühr

Der Veranstaltungsbesuch ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Durch die Anmeldung zu einem Kurs erkennt der Teilnehmer die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Landshut an, die in der Geschäftsstelle aufliegen und dem Teilnehmer auf Verlangen ausgehändigt werden. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von der Geschäftsleitung der vhs bestätigt sind.
Die Anmeldung zu Kursen und Veranstaltungen sollte spätestens 14 Tage vor Kursbeginn erfolgen.
Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief ), online oder per Eintragung in die von den Kursleiter/innen ausgehändigten Anmeldelisten für Folgekurse stattfinden und ist für den Teilnehmer verbindlich. Der Vertrag kommt mit Annahme durch die vhs, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung/Rechnung per E-Mail oder per Post. Bitte beachten Sie, dass der Besuch eines Kurses oder einer Veranstaltung nur mit einer gültigen Anmeldebestätigung möglich ist. Die Anmeldebestätigung ist nicht übertragbar. Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Die Kursgebühr bezahlen Sie entweder bar, mit EC-Karte oder per SEPA-Lastschrift. Bei telefonischer und schriftlicher Anmeldung sowie bei Anmeldung online ist nur das Lastschriftverfahren möglich. Ohne vorherige Zahlung der Gebühren ist eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen ausgeschlossen. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird der Teilnehmerin/Kontoinhaberin, dem Teilnehmer/Kontoinhaber die Fälligkeit (der Abbuchungstag) per Vorabinformation (Pre-Notification), spätestens zwei Kalendertage vor Fälligkeitstermin mitgeteilt.
Die Gebühren werden bei erteilter Abbuchungsermächtigung per Lastschrifteinzug vom angegebenen Konto abgebucht. Kosten, die durch fehlerhafte Angaben der Bankverbindung des Teilnehmers, unberechtigten Widerruf oder nicht ausreichende Kontodeckung entstehen, gehen zu Lasten der Kontoinhaber.

2. Hausordnung

Eine Hausordnung und ein Hygienekonzept gilt für alle MitarbeiterInnen sowie alle neben-/ freiberuflichen und ehrenamtlichen DozentInnen sowie TeilnehmerInnen und SchülerInnen und Besucher der Volkshochschule Landshut.

3. Hausrecht

Für die Volkshochschule Landshut e.V. wird das Hausrecht grundsätzlich durch den Leiter und Geschäftsführer in Vollmacht des Vorstands der Volkshochschule Landshut e.V. ausgeübt, d.h. der Leiter und Geschäftsführer ist berechtigt, Personen aufzufordern, das Gebäude zu verlassen, wenn deren Verhalten den Tatbestand des Hausfriedensbruchs (§§ 123, 124 Strafgesetzbuch) erfüllt. Ist der Leiter und Geschäftsführer nicht anwesend, so sind seine Stellvertreter sowie alle hauptberuflichen MitarbeiterInnen zur Ausübung des Hausrechtes berechtigt. Personen kann der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie den Unterricht stören oder andere MitarbeiterInnen bzw. TeilnehmerInnen belästigen. Der Zutritt kann auch Personen verweigert werden, die wiederholt gegen diese Hausordnung verstoßen.

4. Leistungsumfang, Schriftform

Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule Landshut ergibt sich ausschließlich aus der Kursbeschreibung des Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleiter/innen sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

5. Musikabteilung

Für die Musikabteilung der vhs Landshut gelten zusätzlich die unter 23. abgedruckten Vereinbarungen.

6. Fachbereiche Beruf und vhs business sowie EDV

Für die Fachbereiche Beruf und vhs business sowie EDV gelten zusätzlich die unter 24. abgedruckten Vereinbarungen.

7. Reiseveranstaltungen

Bei allen mehrtägigen Reiseveranstaltungen ist die vhs Landshut nicht Reiseveranstalter, sondern nur Vermittler. Der jeweilige Reiseveranstalter geht aus dem Anmeldeformular hervor. Es gelten die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.

8. Prüfungsvoraussetzungen/Prüfungen

Schließt ein Kurs oder ein Ausbildungslehrgang mit einer Prüfung ab, so ist allein der Teilnehmer dafür verantwortlich, dass er die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen, die vor Kursbeginn bekannt gegeben worden sind, erfüllt. Die vhs ist nicht verpflichtet, das Vorliegen der Voraussetzungen zu überprüfen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung oder Ableistung einer Prüfung. Wichtige Gründe, wie etwa höhere Gewalt (z.B. Epidemie / Pandemie) oder Unmöglichkeit oder Wegfall der Geschäftsgrundlage können zu Ausfall oder Verschiebung von Prüfungen führen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf einen bestimmten Prüfungstermin.

9. Computernutzung

Bei allen Kursen, in denen Computer zum Einsatz kommen, gelten die zusätzlichen unter Ziffer 24.6 genannten Bedingungen.

II. VERTRAGSÄNDERUNGEN

10. Lehrpläne/Absage von Kursen

Kurse, Seminare, Lehrgänge und Veranstaltungen kommen nicht zustande und können von der Volkshochschule Landshut abgesagt werden, wenn der Dozent ausfällt, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wichtige Gründe, wie etwa höhere Gewalt (z.B. Epidemie / Pandemie) oder Unmöglichkeit oder Wegfall der Geschäftsgrundlage, vorliegen. Die vhs behält sich die Änderung des Lehrplanes, die Verlegung und Absage von Kursen oder der Wechsel des Dozenten aus organisatorischen Gründen vor. Die vhs wird ihre eingeschriebenen Hörer bei Verlegung oder Absage nach Möglichkeit rechtzeitig in geeigneter Form benachrichtigen.
Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bei Absage durch die vhs vor Kursbeginn wird die bezahlte Kursgebühr in voller Höhe rückerstattet. Bei Absage durch die vhs nach Kursbeginn erfolgt anteilige Rückerstattung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Kündigung durch den Teilnehmer ist ausgeschlossen, wenn der Inhalt des Kurses nur unwesentlich verändert wird.

11. Gebührenanpassung bei Nichterreichung der Mindesteilnehmerzahl

Kurse mit festgelegter Mindestteilnehmerzahl können bei Nichterreichen dieser Zahl nur durchgeführt werden, wenn die Gebühren erhöht werden. In diesem Fall bedarf es der Absprache mit der vhs Geschäftsstelle.
12. Kündigung von Kursen, Lehrgängen, Seminaren und Veranstaltungen

Der Vertrag über die Teilnahme an einem Kurs, Ausbildungslehrgang, Seminar oder Veranstaltungen kann vom Teilnehmer nur aus wichtigem Grund, der durch geeignete Unterlagen nachzuweisen ist (z.B. ärztl. Attest), gekündigt werden. Die Kündigung ist gegenüber der vhs auszusprechen und bedarf der Schriftform. Eine telefonische Mitteilung oder die Abmeldung beim Dozenten bzw. das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung. Kündigt der Teilnehmer bis zum zehnten Tag vor Kursbeginn, werden bereits bezahlte Gebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 € zurückerstattet. Bei Kündigung nach Ablauf dieser Rücktrittsfrist wird eine Stornogebühr in Höhe von 30 % der vollen Kursgebühr, mindestens jedoch von 10,00 €, erhoben. Diese Stornogebühr kann höher sein, wenn dies beim gebuchten Kurs entsprechend angegeben ist. Bereits entstandene Auslagen (z. B. Materialkosten oder bestellte Tickets) werden nicht erstattet. Ab dem Tag des Kursbeginns ist bei einer Kündigung die vereinbarte Kursgebühr in voller Höhe fällig. Macht der Teilnehmer geltend, die bereits erbrachten Leistungen und sonstigen Aufwendungen seien tatsächlich geringer, hat er hierfür den Nachweis zu erbringen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine fristgebundene Gutschrift beantragt werden. Gutschriften sind von der Rückzahlung ausgeschlossen. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt. Bei Lehrgängen steht dem Teilnehmer ein Kündigungsrecht zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Kursbeginn und danach mit einer Frist von 3 Monaten zu. Kommt der Kursteilnehmer bei einem Kurs oder Lehrgang, bei dem die Kursgebühr in Raten zahlbar ist, mit der Zahlung einer Rate in Verzug und zahlt er trotz einer Nachfrist nicht, so ist die vhs zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers berechtigt.
Bei allen Veranstaltung mit Anmeldeschluss ist bei Stornierung nach dem Anmeldesschluss eine Stornogebühr von 100 % zu zahlen.

13. Materialkosten

Bei den Kursen des Fachgebiets Gesunde Ernährung und Kochen sind die Lebensmittelkosten in der Kursgebühr enthalten. Die kostenfreie Stornierung der Materialkosten eines Kochkurses kann nur noch bis zu 3 Werktagen vor dem Veranstaltungstermin erfolgen, da hier bereits die Lebensmitteldisposition des Dozenten erfolgt. Bei späterer Kündigung oder Nichterscheinen ist die gesamte Kursgebühr (inkl. Materialkosten für Lebensmittel) fällig; es kann selbstverständlich ein Ersatzteilnehmer benannt werden.

III. WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

14. Haftung

Die Teilnehmenden besuchen die Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Eine Versicherung gegen Unfall und gegen die Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Sachen besteht nicht. Die Haftung der Volkshochschule für Schaden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalles alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder entstehende Schäden möglichst gering zu halten.

15. Unterrichtsort, Unterrichtsräume und Unterrichtsstunden

Die Kurse finden in Räumen der vhs (Ländgasse 41, Altstadt 216, Altstadt 217), der Berufsschule I (Luitpoldstr. 26), oder in anderen Einrichtungen statt. Der Unterrichtsort wird auf der Anmeldebestätigung/ Rechnung angegeben. Die Unterrichtsräume und deren Einrichtung sind von den Teilnehmern pfleglich zu behandeln sowie die Schul- und Hausordnung zu beachten. Nach Unterrichtsende sind die Räume in ordentlichem Zustand und mit unveränderter Möblierung zu verlassen. In allen Schulgebäuden sowie Unterrichtsräumen gilt absolutes Rauchverbot. Die Unterrichtsstunde umfasst, wenn nichts anderes angegeben, 45 Minuten. Ihren Wagen können Sie leider nicht auf dem vhs-Parkplatz parken.

16. Ferienordnung

Die kursfreien Tage richten sich nach der für Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen. Änderungen können mit dem jeweiligen Dozenten abgesprochen werden, bedürfen jedoch der Zustimmung der Geschäftsleitung.

17. Teilnahmebescheinigung

Die vhs bescheinigt dem Teilnehmer auf Wunsch und nach regelmäßiger Teilnahme (mindestens 80 % der Kursstunden wurden besucht) nach Beendigung des Kurses den Kursbesuch und den behandelten Unterrichtsstoff. Für eine solche Bescheinigung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.

18. Urheberrechtsschutz

Aus urheberrechtlichen Gründen müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band in den Veranstaltungen nicht gestattet sind. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule Landshut auf keine Weise verwertet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.

19. Gutscheine

Die Volkshochschule Landshut bietet die Möglichkeit, Geschenkgutscheine für Veranstaltungen zu erwerben. Für Gutscheine gelten besondere Geschäftsbedingungen, die in der vhs eingesehen werden können.
Insbesondere gilt:

•    Der Gutschein berechtigt zur Teilnahme an einer oder mehreren Veranstaltungen bis zum Gesamtwert des Gutscheins.
•    Nach einer Frist von 3 Jahren (nach dem Ausstellungsdatum) verfällt der Anspruch auf Einlösung des Gutscheins.
•    Der Besitz eines Gutscheins berechtigt nicht zur Teilnahme an einer ausgebuchten Veranstaltung.
•    Der Gutschein ist bei Erwerb sofort zu bezahlen.
•    Gutscheine können weder ganz noch teilweise gegen Bargeld oder Rückzahlung von Geld eingetauscht werden.

20. Rauchverbot

Bitte beachten Sie, dass in unseren Räumlichkeiten und auf dem Schulgelände generell ein Rauchverbot besteht. Dies gilt insbesondere auch für alle Veranstaltungsräume.

21. Mitnahme von Tieren

Es ist untersagt, Tiere in die vhs-Gebäude bzw. den Unterricht mitzubringen. Dies gilt für alle Veranstaltungen und alle Tierarten.

22. Datenschutz

Ihre Bestandsdaten und freiwilligen Angaben verwenden wir zur Erbringung unserer Leistungen und für Ihre zukünftige Betreuung mit Informationen rund um das vhs-Angebot per Post. Ihre E-Mail-Adresse verwenden wir mit Ihrer Zustimmung, um Sie in unserem Newsletter über Kurse und Angebote zu informieren. Es findet keine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken statt. Wenn Sie gar keine Informationen über Angebote und Dienstleistungen der vhs wünschen, können Sie uns dieses jederzeit formlos mitteilen, z.B. per Mail an info@vhs-landshut.de oder schriftlich an die Geschäftsstelle.

23. Zusätzliche Vereinbarungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fachbereich Musik – Einzelunterricht

23.1. Anmeldung und Aufnahme

Anmeldungen sind mittels Formblatt schriftlich an die Musikabteilung zu richten. Bei minderjährigen TeilnehmerInnen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Mit der Einteilung zum Unterricht gilt der Schüler als aufgenommen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung werden dabei ausgehändigt.
Die Aufnahme kann von der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängig gemacht werden.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht, ebenso nicht auf eine bestimmte Form des Unterrichts.

23.2. Gebühren

(1)    Die Gebühren für den Instrumentalunterricht sind im Allgemeinen Jahresgebühren und beziehen sich auf den Unterrichtszeitraum von Mitte September bis Ende Juli des darauf folgenden Jahres. Sie sind in vier Raten zu zahlen und werden jeweils am 15. Oktober, 15. Dezember, 15. März und 01. Juni des o. g. Zeitraums fällig. Die fälligen Raten werden per SEPA-Lastschrift eingezogen bzw. sind pünktlich zu den o. g. Terminen zu bezahlen.
(2)    Bei Eintritt während des o. g. Zeitraums werden die Gebühren anteilig ab Beginn des Eintrittsmonats berechnet.

Gebührenordnung 1

 

Jährliche Unterrichtsgebühr pro Person

 

 

 

30 Min./Woche

45 Min./Woche

60 Min./Woche

bei Einzelunterricht

650,00 €

975,00 €

1.300,00 €

Einzelunterricht Geige

 

975,00 €

1.300,00 €

bei Zweier-Gruppe pro Person (nur Gitarre, Flöte)

396,00 €

594,00 €

792,00 €

Gruppenunterricht mit mehr als 2 Personen

Gebühr auf Anfrage

 

 

Auch während des Schuljahres können Jahresunterrichte mit einer entsprechend anteiligen Gebühr begonnen werden.

 Gebührenordnung 2

 

à 30 Minuten

à 45 Minuten

à 60 Minuten

10 Einheiten Einzelunterricht

179,00 €

269,00 €

358,00 €

bei Zweier-Gruppe pro Person (nur Gitarre, Flöte)

109,00 €

164,00 €

218,00 €

 Die Unterrichtseinheiten sind, unter Berücksichtigung der Ferienzeiten, innerhalb von 4 Monaten ab Vertragsabschluss zu nehmen. In diesem Zeitraum nicht genommene Einheiten verfallen.

 Gebührenordnung 3

12 Einheiten Einzelunterricht

à 30 Minuten

299,00 €

12 Einheiten Einzelunterricht

à 45 Minuten

424,00 €

Die Unterrichtseinheiten sind innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss zu nehmen. Ferienzeiten werden berücksichtigt! In diesem Zeitraum nicht genommene Einheiten verfallen!

Die Unterrichtstermine werden mit der Dozentin/dem Dozenten abgesprochen, evtl. über das Paket hinausgehende Unterrichtseinheiten bedürfen eines neuen Vertrages.
Nicht mindestens 24 Stunden vor Unterricht abgesagte Einzelstunden gehen zu Lasten der Teilnehmerin/des Teilnehmers. Bei Gruppenunterrichten ist eine Einzelabsage nicht möglich.

23.3. Kündigung

Der Teilnehmer kann nur aus zwingenden Gründen kündigen; ansonsten ist die Anmeldung bis zum Ende des laufenden Unterrichtsjahres gültig.

23.4. Unterrichtsausfall

(1)     Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, bleiben bis zu jährlich 3 Unterrichtseinheiten gebührenpflichtig. Darüber hinaus gehende Unterrichtsausfälle werden nachgeholt bzw. die Gebühren entsprechend verringert.
Dies ist mit der zuständigen Lehrkraft zu vereinbaren.
(2)     Auf Veranlassung des Teilnehmers ausgefallene Stunden sind gebührenpflichtig. Im Allgemeinen richten sich die unterrichtsfreien Tage nach der für Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen. Änderungen können mit dem jeweiligen Dozenten abgesprochen werden, bedürfen jedoch der Zustimmung des Fachbereichs.
Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Für Gruppen-Kurse und Workshops im Rahmen des Fachbereiches Musik gelten die AGB der vhs Landshut.

24. Zusätzliche Vereinbarungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Fachbereiche Beruf und vhs business sowie EDV

Durch die Anmeldung zu einem Kurs oder Seminar bzw. Lehrgang der Fachbereiche Berufliche Bildung, EDV erkennt der Teilnehmer die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vhs für die oben genannten Fachbereiche an, die in der Geschäftsstelle aufliegen und dem Teilnehmer auf Verlangen ausgehändigt werden. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von der Geschäftsleitung der vhs bestätigt sind.

24.1. Anmeldung und Zahlung der Kursgebühr

Die Anmeldung zu Kursen und Veranstaltungen muss spätestens 15 Tage vor Kursbeginn erfolgen.
Anmeldungen via Internet bzw. E-Mail müssen 21 Tage vor Kursbeginn stattfinden.
Die Anmeldung kann schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief ), telefonisch oder persönlich erfolgen und ist für den Teilnehmer verbindlich. Der Vertrag kommt mit Annahme durch die vhs, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Die Übersendung oder Aushändigung einer Rechnung oder Teilnehmerkarte gilt als Vertragsannahme. Die Zahlung der Gebühr muss bis Kursbeginn erfolgt sein, sofern der Kurs/das Seminar nicht länger als drei Monate dauert. Dauert der Kurs/das Seminar bzw. der Lehrgang länger als drei Monate, so ist die Kursgebühr vierteljährlich im Voraus vom Teilnehmer zu entrichten. Die Rechnung über die Kursgebühr bzw. Erstgebühr dient gleichzeitig als Anmeldebestätigung. Bei schriftlicher Anmeldung und gleichzeitiger Bezahlung durch Scheck wird dem Kursteilnehmer eine Teilnehmerkarte/Quittung übersandt. Diese liegt für den Teilnehmer nach Überweisung der Kursgebühr im Sekretariat der vhs bereit. Ohne Bezahlung der Gebühr bzw. Erstgebühr ist eine Teilnahme am Kurs/Seminar bzw. Lehrgang ausgeschlossen.

24.2. Ferienordnung

Im Allgemeinen richten sich die kursfreien Tage nach der für Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen. Änderungen können mit dem jeweiligen Dozenten abgesprochen werden, bedürfen jedoch der Zustimmung der Fachbereichs- bzw. Geschäftsleitung. Bei allen Maßnahmen, die im Auftrag Dritter durchgeführt werden gelten gesonderte Ferienordnungen.

24.3. Prüfungen, Prüfungsvoraussetzungen, Zertifikate und Zeugnisse

Schließt ein Kurs/Seminar, ein Ausbildungslehrgang oder eine schulische Ausbildung mit einer Prüfung ab, so ist allein der Teilnehmer dafür verantwortlich, dass er die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen, die vor Kursbeginn bekannt gegeben worden sind, erfüllt. Die vhs ist nicht verpflichtet, das Vorliegen der Voraussetzungen zu überprüfen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung oder Ableistung einer Prüfung. Auch die fristgerechte Anmeldung zu Prüfungen obliegt allein dem Teilnehmer. Wichtige Gründe, wie etwa höhere Gewalt (z.B. Epidemie / Pandemie) oder Unmöglichkeit oder Wegfall der Geschäftsgrundlage können zu Ausfall oder Verschiebung von Prüfungen führen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf einen bestimmten Prüfungstermin.
Sofern bei Ausscheiden des Teilnehmers/Schülers die Kursgebühr bzw. das Schulgeld nicht vollständig beglichen ist, behält sich die Volkshochschule Landshut ein Zurückbehaltungsrecht des Zeugnisses/Zertifikats vor. Gleiches gilt bei Zahlungsverzug hinsichtlich der Zulassung zur Abschlussprüfung.

24.4. Kündigung von Kursen, Lehrgängen, Seminaren

Der Vertrag über die Teilnahme an einem Kurs, Ausbildungslehrgang oder Seminar kann vom Teilnehmer bis 8 Tage vor Beginn des Kurses/Seminars bzw. Lehrganges ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung muss stets schriftlich erfolgen; entscheidend für die Frist ist das Datum des Eingangs bei der Geschäftsstelle. Kündigt der Teilnehmer bis zum achten Tag vor Kursbeginn, werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe zurückerstattet; danach wird bei Kursen/Seminaren bzw. Lehrgängen bis zu drei Monaten die volle Kurs- bzw. Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr und bei Lehrgängen mit einer Dauer über drei Monaten die Erstgebühr für die ersten sechs Monate fällig. Bei Lehrgängen steht dem Teilnehmer ein Kündigungsrecht zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Lehrgangsbeginn und danach mit einer Frist von 3 Monaten zu. Kommt der Kursteilnehmer bei einem Kurs oder Lehrgang, bei dem die Kursgebühr in Raten zahlbar ist, mit der Zahlung einer Rate in Verzug und zahlt er trotz einer Nachfrist nicht, so ist die vhs zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers vom Kurs berechtigt. Für Maßnahmen und Lehrgänge, welche von Dritten gefördert bzw. bezahlt werden (z. B. SGB III), gelten die jeweils vereinbarten Teilnahme- und Kündigungsbedingungen.

24.5. Maßnahmen der Agentur für Arbeit und der JobCenter (Bildungsgutscheine)

24.5.1. Abmahnungen

Abmahnungen erfolgen bei Verletzung der akzeptierten Schul- und Hausordnung und der guten Sitten in Absprache mit der zuständigen Agentur für Arbeit und der JobCenter.

24.5.2. Abbruch

Mit dem dritten Verweis erfolgt der vorzeitige Austritt aus der Maßnahme. Die Arbeitsagentur und die JobCenter werden darüber schriftlich informiert. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, die Maßnahme aus wichtigem Grund (z. B. Arbeitsaufnahme) abzubrechen. Dies erfolgt in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und der JobCenter.

24.5.3. Zahlung nach Abbruch

Im Falle eines vorzeitigen Austritts einer Maßnahme sind noch zwei der nach dem Ausscheiden (letzter Anwesenheitstag) fälligen Monatsraten zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen auszuzahlen. Dies gilt nicht, wenn der Maßnahmenträger den Abbruch zu vertreten hat.

24.5.4. Rücktritts- und Kündigungsmodalitäten

Der Teilnehmer hat ein 14-tägiges kostenloses Rücktrittsrecht, längstens bis Maßnahmebeginn. Die Kündigung durch den Teilnehmer ist erstmals zum Ende der ersten drei Monate mit einer Frist von 6 Wochen möglich.

24.6. Besondere Bedingungen für die Computernutzung

24.6.1. Verwendung von Software

24.6.1.1. Die im Rahmen der Kurse zugänglich gemachten Programme dürfen auf keine Weise verändert, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Nutzung ist nur zum Zweck der Kursteilnahme zulässig.

24.6.1.2. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmende für die entstandenen Schäden.

24.6.2. Internetzugang

24.6.2.1. Soweit die Volkshochschule Landshut einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Kursteilnahme zulässig. Internet-Seiten mit pornografischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden.
24.6.2.2. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmende für die entstandenen Schäden.

24.6.3. Datenverlust, Computerviren

24.6.3.1. Jeder Teilnehmende ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die Volkshochschule Landshut übernimmt keine Haftung für Datenverlust.

24.6.3.2. Die Volkshochschule Landshut übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse, oder durch die Nutzung erstellter oder veränderter Programme, oder durch Computerviren oder andere destruktive Programme verursacht werden.

25. Anerkennung Sozialpass der Stadt Landshut

Die vhs Landshut erkennt den Sozialpass der Stadt Landshut grundsätzlich an. Hierzu ist eine persönliche Anmeldung in der Geschäftsstelle in der Geschäftsstelle – unter Vorlage des Sozialpasses der Stadt Landshut und eines Lichtbildausweises – erforderlich.

26. Streitschlichtung

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

27. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Landshut.

28. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vhs Landshut behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.Mit Bekanntgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren die früheren Bedingungen ihre Gültigkeit. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Vereinbarungen ungültig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.